Energiekonzepte und Ertragsprognose
Sie wollen ökonomisch am Minimum und energieoptimiert bauen. Sie suchen innovative Konzepte der Energieversorgung, welche über die Wärmepumpe, die PV-Anlage oder herkömmliche Batteriespeicher hinausgehen. Sie sind technologieoffen und ein Höchstmaß an Energieautarkie im Gebäude ist Ihnen Ziel?
Wir beraten Sie zum aktuellen Stand der Technik und den derzeitigen technischen Möglichkeiten der Energieversorgung sowohl im Wohnungs- als auch im Nichtwohngebäudebau.
Unsere Vision für Morgen ist das energieautarke Gebäudenetz — möglichst kleiner Einheiten, welche lokal als virtuelles Kraftwerk zusammenwirken.
Der Ausgangspunkt ist nicht das Produkt, sondern das Gebäude: sein Bedarf über den Jahresverlauf, seine Speicherfähigkeit und sein Zusammenspiel mit der Umgebung. Erst daraus ergibt sich die sinnvolle Technik — technologieoffen und ohne Vorfestlegung auf eine Anlagenart.
Beratung und Berechnung
- Erstellung von Energiekonzepten (Sorptionsspeicher, Latentwärmespeicher etc.)
- Gebäudesimulation zur Bedarfsdeckung (Ertrag Wärmepumpen / th. Solaranlagen)
- Ertragsprognose für Windkraftanlagen (stundenweise Simulation, Horizontal- und Vertikalläufer)
Sprechen Sie uns an, wenn Ihr Vorhaben früh in der Konzeptphase steht — dort entscheidet sich, was später wirtschaftlich möglich ist.
Energieeffizient bauen ist nicht per se auch klimafreundliches oder ökologisch nachhaltiges Bauen. Ein Gebäude steht in Wechselwirkung mit seiner direkten Umwelt und den klimatischen Verhältnissen der Gegenwart und der Zukunft.
Die folgenden Punkte sind solche, die in einer frühen Planungsphase bedacht werden sollten. Sie benennen nicht abschließend alle Anforderungen, sondern geben einen ersten Überblick.
Fenster und transparente Flächen
Ein geringer U-Wert minimiert die Wärmeverluste über die Gesamthülle. Werden die Fenster tief in die Laibung gesetzt, sind sie im Sommerfall geringem direktem Sonneneintrag ausgesetzt — die Kühllast sinkt. Bei niedrigem Sonnenstand im Winter ist der Eintrag dagegen erwünscht. Im Konzept 2226 in Lustenau ergeben sich aus der 76 cm starken Wand Laibungstiefen um 70 cm, die genau diesen Effekt nutzen. Von Oberlichtern und Dachfenstern ist in einer solchen Konzeption abzusehen.
Wärme- und Kühlbedarfsdeckung
Um den Heizwärmebedarf zu minimieren, ist die Sowieso-Abwärme aus Prozessen, Personen, Geräten und Beleuchtung zu nutzen. Förderlich sind:
- Bauteile mit hoher innenseitiger Wärmespeicherkapazität — je nach Baustoff bis etwa 10 cm Bauteiltiefe wirksam
- Offene Raumverbunde für die Verteilung der internen Wärmegewinne
- Hohe Räume: großes Luftvolumen senkt die CO₂-Rate und die Lüftungswärmeverluste
- Kontrollierte Abführung der Beleuchtungs- und Prozessabwärme, Rückführung über Wärmetauscher
- Kurze Querlüftungsintervalle über geregelte Lüftungsflügel statt dauerhafter mechanischer Lüftung
Die Kühllast lässt sich durch einen günstig geplanten Baukörper bis auf Null reduzieren. Ist eine technische Kühlung dennoch erforderlich, sollte die Heiztechnologie so gewählt sein, dass sie im Sommerfall zur Kühlung dient. Heiz- und Kühldecken sind dafür geeigneter als Wand- oder Bodenflächen, weil sie frei liegen. Bauteilaktivierungen sind träge und im Wohnbereich ungeeignet.
Energieversorgung
Ziel ist, möglichst wenig Energie von Anbietern zu beziehen. Zu prüfen ist, welche lokalen Angebote nutzbar sind — Wind, Wasser, Sonne, Erdwärme, Luft — und welche Menge vor Ort erzeugt, transportiert und zur Flexibilisierung gespeichert werden kann.
- PV-Anlagen an Dächern und Fassaden
- Klein-Windkraftanlagen (Horizontal- oder Vertikalläufer)
- Klein-Turbinen in Fließgewässern
- Speicher mit möglichst vielen Ladezyklen, großer Kapazität und Recyclingfähigkeit — im industriellen Maßstab etwa Vanadium-Redox-Flow-Batterien
Wärmeerzeugung durch Verbrennung ist nur dann zu befürworten, wenn der Brennstoff nicht mehr CO₂ freisetzt, als in seiner Regeneration gebunden wird.
Mikroklima und Regenwasser
- Dach- und Fassadenbegrünung, auch auf den Flächen der PV-Anlage, beugt der sonnenbedingten Erwärmung der Bauteile vor
- Verschattung darf kein Tageslicht kosten — der Ausgleich durch Kunstlicht erhöht den Energieverbrauch. Vor großflächigen Verglasungen der unteren Geschosse eignen sich Bäume in ausreichendem Abstand
- Ein Bepflanzungskonzept der Außenflächen wirkt dem Aufheizen versiegelter Flächen entgegen; der versiegelte Anteil ist zu minimieren
- Verkehrsflächen mit geringer Wärmeleit- und -speicherfähigkeit, sickerungsfähig ausgeführt
Das Gebäude im Klima von 2050
- Der mittlere Jahresniederschlag nimmt zu — die Entwässerung ist auf den Zuwachs auszulegen
- Mulden und hohe Versiegelungsgrade im Außengelände vermeiden; Gründächer verzögern den Abfluss
- Zufahrtsflächen sickerungsfähig ausführen
- Die Zahl der Hitzetage über 30 °C steigt deutlich — Maßnahmen gegen lokalen Hitzestress sind konzeptionell obligatorisch
Grundlage: internes Kriterienpapier „Klimaneutrales Bauen — Kriterien Klima & Ökologie", Stand 30.08.2026.
Für Beschaffung und Verwendung von Baustoffen sind im klimaneutralen Bauen fünf Faktoren maßgeblich.
- Geringer Produktionsenergiebedarf unter Einsatz CO₂-neutraler Primärenergie
- Geringer Transportenergiebedarf — der Aspekt lokaler Ressourcen
- Recyclingfähigkeit und Kompostierbarkeit
- CO₂-Speicherkapazität, mit Blick auf eine negative Bilanz
- Nachwachsende Ausgangsstoffe
Beispiele sind Hanfstein im Holz- oder Betongefach für die Außenwand oder eine massive Betonkonstruktion mit Hanf- oder Holzfaserdämmung. Flachdachflächen lassen sich als BSH- oder Holzbalkendecken ausführen, Aufdach- und Gefachdämmungen in Holzfaserplatten oder als Einblasdämmung aus Naturfasern. Nachwachsende Rohstoffe binden CO₂ dauerhaft — dem gegenüber steht der Energiebedarf für Herstellung und Transport.
Ökologische Baustoffe sind nicht durchweg kompostierbar, aber ohne Umweltschadstoffe recyclebar, sofern in der Produktion auf umweltschädliche Zusatzstoffe verzichtet wurde. Darauf ist zu achten. Ebenso auf die Trennbarkeit der Bauteilschichten: Was sich nicht sortenrein zurückbauen lässt, ist am Ende Abfall statt Rohstoff.
Kennwerte der Dämmstoffe
| Dämmstoff | λ W/(m·K) | ρ kg/m³ | μ | c J/(kg·K) | DIN 4102-1 | DIN EN 13501-1 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Flachsmatten | 0,039 | 30–40 | 1–2 | 1.550–2.300 | B2 | E |
| Hanf (Stopfwolle) | 0,045 | 50–60 | 1–2 | 2.200 | B2–B1 | E, C-s2, d0 |
| Hanfjute | 0,043 | 35–40 | 1–2 | 2.300 | B2 | E |
| Hanfmatten | 0,043 | 30–110 | 1–2 | 1.600–2.300 | B2 | E |
| Holzfaser (lose) | 0,040 | 30–45 | 1–2 | 2.100 | B2 | E |
| Holzfasermatten | 0,038 | 40–55 | 1–3 | 2.100 | B2 | E |
| Holzfaserplatten | 0,040 | 110–270 | 2–5 | 2.100 | B2 | E |
| Holzspäne | 0,045 | 90–360 | 2 | k. A. | B2 | E |
| Holzwolleplatten | 0,090 | 330–500 | 2–5 | 2.100 | B1 | B, s1, d0 |
| Jutematten | 0,039 | 30–40 | 1–2 | 2.350 | B2 | E |
| Korkplatte (exp.) | 0,040 | 120 | 5–10 | 1.800 | B2 | E |
| Korklehmplatte | 0,080 | 200–300 | 10 | 1.254 | B2–B1 | E |
| Schafwolle | 0,036 | 20–90 | 1–2 | 1.300–1.730 | B2 | E |
| Schilfplatten | 0,065 | 150 | 3–6,5 | 1.200 | B2 | E |
| Seegras | 0,045 | 65–75 | 1–2 | 2.502 | B2 | E |
| Strohballen | 0,052 | 85–115 | 2 | 2.000 | B2 | E |
| Stroheinblasdämmung | 0,043 | 105 | 2,8 | 2.100 | B2 | E |
| Zelluloseflocken | 0,039 | 28–65 | 1–2 | 2.100–2.544 | B2 | E bis B-s2, d0 |
| Zelluloseplatten | 0,042 | 70–145 | 2–3 | 2.000 | B2 | E |
| Polystyrol (exp.) — Vergleich | 0,035 | 11–30 | 20–100 | 1.400 | B2–B1 | E |
| Steinwolleplatten — Vergleich | 0,035 | 15–130 | 1–2 | 830–1.000 | A1 | A1 |
λ als Bemessungswert. Quelle: Marktübersicht „Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen", Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR), Bestell-Nr. 317, 10. Auflage 2019, S. 13.
Dynamische Steifigkeit
| Dämmstoff | s′ in MN/m³ |
|---|---|
| Zellulose | 20 |
| Hanffaserfilz | 22 |
| Schafwolle | 50 |
| Flachsmatten | 57 |
| Korkschrot | 120 |
| Holzfaserplatten | 30–150 |
| Schilfrohr | 208 |
| Holzwolleplatten | 300 |
| Korkplatten | 500 |
Aufsteigend sortiert — je kleiner s′, desto besser die Trittschallminderung. Quelle: FNR, Bestell-Nr. 317, 10. Auflage 2019, S. 11.
Im Zuge der Nachhaltigkeitszertifizierung wird empfohlen, keine XPS-, PUR- und EPS-Dämmungen zu wählen, sofern dies nicht erforderlich ist.
- Inhaber
- Tino Josef Ritter
- Abschluss
- M.Sc. in Engineering (Energiesysteme)
- Büro
- Planungs- und Beratungsbüro für Bauphysik und Energieeffizienz
- Gegründet
- 01.01.2016
Netzwerk
Der Wärmeschutz entscheidet über Energiebedarf, Behaglichkeit und Schadensfreiheit — und wird an den Details gewonnen oder verloren.
Nachweis und Detail
- Wärmeschutznachweise für Wohn- und Nichtwohngebäude
- Bauteilaufbauten und U-Wert-Berechnung
- Detaillierte Wärmebrückenberechnung statt pauschaler Zuschläge
- Bewertung von Anschlussdetails in Massiv- und Holzbauweise
Simulation
- Gebäudesimulation (VDI 6007)
- Thermische Simulation (DIN EN ISO 13791)
Der gerechnete Wärmebrückennachweis lohnt sich regelmäßig dort, wo der pauschale Zuschlag ein Effizienzniveau kostet — wir sagen Ihnen vorab, ob das bei Ihrem Gebäude der Fall ist.
Alle erforderlichen Planungs- und Berechnungsleistungen zur Erfüllung der Anforderungen an den Schallschutz — in der Massiv- und in der Holzbauweise.
Nachweise nach DIN 4109-1:2018 und DIN 4109-5:2020
- Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Denkmal
- Luft- und Trittschallschutz zwischen Nutzungseinheiten
- Bauteil- und Anschlussdetails in der Holzbauweise
- Beurteilung von Außenlärm und Fassadenanforderungen
Gerade im mehrgeschossigen Holzbau lohnt die frühe Abstimmung: Die schalltechnisch tragfähige Lösung bestimmt hier oft den Aufbau der Decke mit.
Feuchte ist die häufigste Ursache für Bauschäden. Ob ein Bauteil trocken bleibt, entscheidet sich im Zusammenspiel von Aufbau, Nutzung und Luftwechsel.
Feuchteschutz
- Nachweis nach DIN EN ISO 13788
- Nachweis nach DIN 4108-3:2024
- Hygrometrische Simulation für kritische Aufbauten
Lüftung
- Erstellung des Lüftungskonzepts für Neubau und Sanierung
- Auslegung und Bewertung lüftungstechnischer Maßnahmen
Besonders nach dem Fenstertausch im Bestand ist das Konzept der wirksamste Schutz vor Feuchteschäden.
Wir übernehmen alle Leistungen und Berechnungen in der Planung und Förderung nach den Programmen der KfW und des BAFA.
Zulassungen: KfW, BAFA, WTA
- WG KfW Effizienzhaus (BzA und BnD)
- NWG KfW Effizienzhaus (gBzA und gBnD)
- WG- und NWG-Einzelmaßnahmen KfW und BAFA
- Denkmal WG (BzA und BnD)
- Denkmal NWG (gBzA und gBnD)
- WG und NWG Denkmal Einzelmaßnahmen KfW und BAFA
WG — Wohngebäude · NWG — Nichtwohngebäude · BzA — Bestätigung zum Antrag · BnD — Bestätigung nach Durchführung · gBzA / gBnD — die entsprechenden Bestätigungen für Nichtwohngebäude
Ablauf
- Erstgespräch und Einordnung des Vorhabens
- Berechnung und Variantenvergleich der erreichbaren Effizienzstufe
- Baubegleitung während der Ausführung
Fördersätze, Programmnummern und Antragsfristen ändern sich regelmäßig. Den für Ihr Vorhaben aktuell geltenden Stand klären wir im Erstgespräch.
Anfrage
Mit dem Absenden öffnet sich Ihr E-Mail-Programm mit der fertig vorbereiteten Nachricht. Es werden keine Daten auf dieser Website gespeichert.
- Anbieter
- Tino Josef Ritter, M.Sc. in Engineering (Energiesysteme) — Planungs- und Beratungsbüro für Bauphysik und Energieeffizienz
- Anschrift
- Feuerwehrstraße 44, 77933 Lahr
- Mobil
- +49 (0) 176 8232 9156
- Festnetz
- +49 (0) 7821 274 501 4
- ritter@bauphysik.direct
- Gegründet
- 01.01.2016
Streitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Haftung für Inhalte und Links
Die Inhalte dieser Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte verlinkter externer Seiten ist stets deren Betreiber verantwortlich; zum Zeitpunkt der Verlinkung waren keine Rechtsverstöße erkennbar.
Zu ergänzen: USt-IdNr., Berufsbezeichnung, Kammer, Berufshaftpflicht, Verantwortlicher nach § 18 Abs. 2 MStV.
Verantwortliche Stelle
Tino Josef Ritter, Feuerwehrstraße 44, 77933 Lahr — Telefon +49 (0) 176 8232 9156, E-Mail ritter@bauphysik.direct
Cookies und Analyse
Wir verwenden keine eigenen Cookies. Diese Website nutzt keine eigenen Analysetools und keine Werbung Dritter.
Kontaktformular
Das Anfrageformular dieser Website überträgt keine Daten an den Server. Ihre Eingaben werden ausschließlich lokal in Ihrem Browser in eine E-Mail übernommen, die Sie selbst versenden.
SSL-/TLS-Verschlüsselung
Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen eine SSL-/TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie am „https://" in der Adresszeile Ihres Browsers.
Ihre Rechte
- Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer Daten
- Widerruf einer erteilten Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
- Widerspruch gegen die Verwendung Ihrer Kontaktdaten für Werbe-E-Mails
Der vollständige Wortlaut der Datenschutzerklärung ist hier einzusetzen.
Entwurfsfassung. Dieser Text ist noch nicht anwaltlich geprüft und die mit […] markierten Angaben sind zu ergänzen. Bitte vor der Verwendung prüfen lassen.
§ 1 Geltungsbereich und Einbeziehung
- Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Planungs-, Beratungs- und Berechnungsleistungen zwischen Tino Josef Ritter, Feuerwehrstraße 44, 77933 Lahr (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber.
- Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
- Diese Bedingungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer bei Vertragsschluss auf sie hinweist und dem Auftraggeber die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen (§ 305 Abs. 2 BGB). Die Bereitstellung auf dieser Website allein genügt hierfür nicht.
§ 2 Leistungsumfang und Abgrenzung
- Der Auftragnehmer erbringt ausschließlich die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bezeichneten Leistungen. Der dort beschriebene Umfang ist abschließend.
- Nicht geschuldet sind, sofern nicht ausdrücklich und gesondert in Textform beauftragt, insbesondere:
- die Bauleitung, Bauüberwachung und Objektüberwachung
- die Ausführung von Bauleistungen jeder Art
- die Durchführung von Vergabeverfahren sowie die Auswahl, Prüfung und Beauftragung ausführender Unternehmen
- die Prüfung der fachlichen Eignung, Zuverlässigkeit oder Bonität Dritter
- die Prüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit von Ausschreibungsunterlagen, soweit sie nicht vom Auftragnehmer selbst erstellt wurden
- Stellt der Auftragnehmer technische Beiträge für eine Ausschreibung bereit, verantwortet er allein deren fachliche Richtigkeit im Zeitpunkt der Übergabe. Die Vergabeentscheidung, die Beauftragung und die Überwachung der Ausführung trifft und verantwortet der Auftraggeber.
- Für Schäden, die daraus entstehen, dass der Auftraggeber Planungsergebnisse abweichend umsetzt, unvollständig weitergibt oder auf einen anderen als den vereinbarten Zweck überträgt, haftet der Auftragnehmer nicht.
§ 3 Mitwirkung des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt alle für die Leistung erforderlichen Unterlagen, Pläne, Gutachten und Angaben rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich zur Verfügung und steht für deren Richtigkeit ein.
- Der Auftragnehmer darf übergebene Angaben ungeprüft zugrunde legen, soweit sich ihre Unrichtigkeit nicht aufdrängt.
- Verzögerungen aus unterlassener oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
§ 4 Vergütung, Nebenkosten und Reisekosten
- Die Vergütung richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung. Ohne besondere Vereinbarung gilt ein Stundensatz von […] Euro netto.
- Reisekosten trägt stets der Auftraggeber. Sie werden zusätzlich zur Vergütung berechnet und wie folgt abgerechnet:
- Fahrtkosten mit dem Kraftfahrzeug: […] Euro je gefahrenem Kilometer
- Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Flug- und Mietwagenkosten: nach Beleg
- Übernachtung und Verpflegung: nach Beleg, Verpflegung höchstens in Höhe der steuerlichen Pauschbeträge
- Reisezeit: […] Prozent des vereinbarten Stundensatzes je angefangene Stunde
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.
§ 5 Zahlungsziele und Verzug
- Aufträge mit Sitz des Auftraggebers in Deutschland: Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
- Aufträge mit Sitz des Auftraggebers außerhalb Deutschlands — insbesondere in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in der Republik Türkei: Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von zwanzig Kalendertagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Zwingende kürzere oder längere Fristen des am Sitz des Auftraggebers geltenden Rechts bleiben unberührt.
- Gegenüber Unternehmern tritt Verzug ohne gesonderte Mahnung mit Ablauf der jeweiligen Frist ein. Der Verzugszins beträgt neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; hinzu kommt eine Pauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 2 und Abs. 5 BGB). Bei Aufträgen aus dem Gebiet der Europäischen Union gelten die Vorgaben der Richtlinie 2011/7/EU in der jeweiligen nationalen Umsetzung.
- Gegenüber Verbrauchern richtet sich der Eintritt des Verzugs nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Verzugszins beträgt fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Auf die Folgen des Verzugs wird in der Rechnung gesondert hingewiesen.
- Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; gegenüber Verbrauchern gilt diese Einschränkung nicht.
§ 6 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Die Haftung ist der Höhe nach auf die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers von […] Euro je Schadensfall begrenzt. Absatz 1 bleibt unberührt.
- Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
- Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 7 Nutzungsrechte an den Unterlagen
- Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das einfache, auf das vertragsgegenständliche Bauvorhaben beschränkte Recht ein, die übergebenen Unterlagen zu nutzen. Die Rechtseinräumung steht unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der Vergütung.
- Eine Weitergabe an Dritte, eine Verwendung für andere Vorhaben oder eine Änderung der Unterlagen bedarf der Zustimmung in Textform.
- Berechnungen, Nachweise und Konzepte bleiben im Übrigen geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
§ 8 Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten nicht offenkundigen Informationen vertraulich. Die Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort. Gesetzliche Auskunfts- und Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesondert erteilten Widerrufsbelehrung.
Zu ergänzen: vollständige Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular nach Art. 246a EGBGB. Fehlt sie, verlängert sich die Widerrufsfrist auf zwölf Monate und vierzehn Tage.
§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Auftraggeber Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt (Art. 6 Rom-I-Verordnung).
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Lahr. Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
- Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Für Verbraucher mit Wohnsitz in der Europäischen Union gelten die Artikel 17 bis 19 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012.
- Für Verträge mit Auftraggebern mit Sitz in der Republik Türkei gilt: Streitigkeiten werden nach der Schiedsgerichtsordnung […] endgültig entschieden. Schiedsort ist […], Verfahrenssprache Deutsch oder Englisch.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Klausel.
- Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 30. August 2026.