Bundesförderung für effiziente Gebäude · Konditionen ab 21.07.2026
BAFA und KfW –
Förderungen BEG 2026
Fünf Förderdiagramme im Stil eines Energieflussdiagramms zu den BEG-Konditionen, die seit dem 21.07.2026 gelten. Die Breite jedes Stroms entspricht Euro: Links fließen die Kosten ein, rechts kommt an, was als Zuschuss zurückfließt und was der Bauherr über Kredittilgung oder Eigenmittel selbst trägt. Alle Rechner sind mit Beispielwerten vorbelegt und lassen sich anpassen.
Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus
KfW 261 · Kredit mit Tilgungszuschuss · inklusive Fachplanung/Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung
Konditionen KfW 261
- Kredit investiv
- bis 150.000 € je Wohneinheit, für alle Stufen gleich
- Tilgungszuschuss
Stufe EE NH EH 40 10 % 15 % EH 55 5 % 10 % EH 70 0 % 5 % EH 85 0 % 5 % EH Denkmal 5 % 10 % - WPB-Bonus
- +10 %-Punkte für EH 70 EE, EH 55 EE/NH, EH 40 EE/NH. Worst Performing Building laut Infoblatt 11.0: Endenergiebedarf ab 300 kWh/(m²·a) oder Energieausweis Klasse H; alternativ Baujahr bis 1957 mit weitgehend unsanierter Hülle (bei mehr als 5 WE mit zentraler Warmwasserbereitung)
- Serielle Sanierung
- +15 %-Punkte für EH 55 und EH 40 (EE/NH), kumulierbar mit NH und WPB; neu +5 %-Punkte für EH 70 EE, beantragbar ab 24.09.2026 (Infoblatt 11.0, noch nicht im Merkblatt 07/2026)
- Fachplanung & Baubegleitung
- Kredit 10.000 € (EFH/ZFH) bzw. 4.000 € je WE, max. 40.000 € (ab 3 WE); 50 % Tilgungszuschuss
- Nachhaltigkeitszertifizierung
- nur bei NH-Klasse; eigenes Budget mit denselben Beträgen, 50 % Tilgungszuschuss
Hinweise
- Förderfähig sind nur noch Effizienzhäuser mit EE- oder NH-Klasse; neue Wärmeerzeuger müssen auf erneuerbaren Energien basieren.
- Eine Kombination mit den BEG-Einzelmaßnahmen ist ausgeschlossen. Neu gilt eine Wartefrist von 3 Jahren: Einzelmaßnahmen können frühestens 3 Jahre nach Abschluss des Effizienzhaus-Vorhabens beantragt werden und umgekehrt.
- Die Kumulierung mit anderen Fördermitteln ist möglich; übersteigt die Förderquote aus öffentlichen Mitteln 60 %, ist dies der KfW anzuzeigen.
- Das Merkblatt 07/2026 weist keine Deckelung der kombinierten Boni aus.
- Klimageschwindigkeitsbonus: So heißt der Bonus der Heizungsförderung für Wohngebäude (KfW 458), mit dem selbstnutzende Eigentümer belohnt werden, wenn sie eine alte fossile Heizung frühzeitig gegen eine klimafreundliche austauschen – der Name steht für das Tempo beim Klimaschutz. Bei der Sanierung zum Effizienzhaus gibt es ihn nicht, weil der neue Wärmeerzeuger hier Teil des KfW-261-Vorhabens ist und eine parallele Heizungsförderung wegen des Kombinationsverbots ausscheidet.
- Der Rechner geht davon aus, dass die investiven Kosten vollständig förderfähig sind.
Sanierung von Nichtwohngebäuden zum Effizienzgebäude
KfW 263 · Kredit mit Tilgungszuschuss je m² Nettogrundfläche
Konditionen KfW 263
- Kredit investiv
- bis 2.000 € je m² NGF, max. 10 Mio. € je Vorhaben, bis 100 % der förderfähigen Kosten
- Tilgungszuschuss
Stufe EE NH EG 40 10 % 15 % EG 55 5 % 10 % EG 70 0 % 5 % EG Denkmal 5 % 10 % - WPB-Bonus
- +10 %-Punkte für EG 70 EE, EG 55 EE/NH, EG 40 EE/NH; mit NH kumulierbar. Worst Performing Building laut Infoblatt 11.0: Primärenergiebedarf mindestens das Vierfache des Referenzgebäudes; alternativ Baujahr bis 1957 mit weitgehend unsanierter Hülle
- Serielle Sanierung
- für Nichtwohngebäude neu eingeführt, beantragbar ab 24.09.2026 (Infoblatt 11.0); die Höhe ist im Merkblatt 07/2026 noch nicht veröffentlicht – daher hier nicht wählbar
- Fachplanung & Baubegleitung
- Kredit 10 € je m² NGF, max. 40.000 €; 50 % Tilgungszuschuss
- Nachhaltigkeitszertifizierung
- nur bei NH-Klasse; 10 € je m² NGF, max. 40.000 €; 50 % Tilgungszuschuss
Hinweise
- Eine EG-85-Stufe gibt es bei Nichtwohngebäuden nicht; förderfähig sind nur Stufen mit EE- oder NH-Klasse.
- Eine Kombination mit den BEG-Einzelmaßnahmen ist ausgeschlossen; zwischen beiden Förderwegen gilt eine Wartefrist von 3 Jahren in beide Richtungen.
- Kommunale Gebietskörperschaften erhalten weiterhin eine Zuschussvariante (KfW 464), ebenfalls um 10 Prozentpunkte abgesenkt.
- Übersteigt die Förderquote aus öffentlichen Mitteln 60 %, ist dies der KfW anzuzeigen.
- Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus belohnt in der Heizungsförderung für Wohngebäude (KfW 458) selbstnutzende Eigentümer, die eine alte fossile Heizung frühzeitig gegen eine klimafreundliche tauschen – daher der Name. Für Nichtwohngebäude gibt es ihn weder in der KfW 263 noch in der Heizungsförderung KfW 522.
Wohngebäude: Einzelmaßnahmen und Ergänzungskredit
BAFA BEG EM (Hülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung, Fachplanung) · KfW 458 Heizungsförderung · KfW 358/359 Ergänzungskredit
Konditionen
- BAFA: Hülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung
- 15 % Grundförderung; Emissionsminderung von Biomasseheizungen 50 % (ohne iSFP-Bonus); Heizungsoptimierung nur in Gebäuden mit höchstens 5 WE, Wärmeerzeuger älter als 2 Jahre, fossile Wärmeerzeuger nicht älter als 20 Jahre; Mindestinvestition 300 € brutto je Antrag
- iSFP-Bonus
- +5 % nur auf den Anteil über dem Mindestinvestitionsvolumen: 30.000 € bei 1 WE, bei mehreren WE die Summe der Höchstgrenzen ohne iSFP; gilt für Hülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung
- Höchstgrenzen BAFA
- 30.000 € (1. WE), je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € (ab 7. WE); mit iSFP 60.000 / 30.000 / 15.000 €
- KfW 458 Heizung
- 30 % Grundförderung; Einkommensbonus 40 / 30 / 10 % bis 30.000 / 40.000 / 50.000 €; Klimageschwindigkeitsbonus 16 % (sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 %-Punkte, entfällt ab 01.08.2028); Effizienzbonus entfällt; Obergrenze 70 %, bei Einkommen bis 30.000 € (mit Familienzuschlag bis 40.000 €) 80 %. Boni nur für selbstnutzende Eigentümer. Unternehmen: KfW 459 mit 30 % ohne Boni
- Höchstgrenzen Heizung
- 28.000 € (1. WE, sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €), je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € (ab 7. WE)
- BAFA Fachplanung & Baubegleitung
- 50 %; förderfähig max. 5.000 € (EFH/ZFH) bzw. 2.000 € je WE, max. 20.000 €; nur zu Hülle, Anlagentechnik, Gebäudenetz und Heizungsoptimierung
- KfW 358 / 359
- bis 120.000 € je WE, bis 100 % der förderfähigen Kosten abzüglich Zuschuss; Zusage/Bescheid höchstens 12 Monate alt; 358 für natürliche Personen mit selbstbewohntem Einfamilienhaus oder WEG-Sondereigentum und Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 € (Mittel des 2. und 3. Jahres vor Antrag), 359 für alle übrigen; kein Tilgungszuschuss; Laufzeit bis 35 Jahre
Hinweise und Vereinfachungen
- Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus der KfW-Heizungsförderung soll den Umstieg von alten fossilen Heizungen beschleunigen – wer früh tauscht, bekommt mehr, daher der Name. Er steht nur selbstnutzenden Eigentümern zu, und zwar für den Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtstromspeicherheizungen unabhängig vom Alter sowie von Gas- und Biomasseheizungen, deren Inbetriebnahme bei Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Er beträgt derzeit 16 %, sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte (12 %, 8 %, 4 %) und entfällt für Anträge ab 01.08.2028. Zusammen mit Grundförderung und Einkommensbonus gilt die Obergrenze von 70 % bzw. 80 %, weshalb er im Beispiel gekappt wird.
- Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Förderung schließen sich aus; zwischen beiden gilt eine Wartefrist von 3 Jahren in beide Richtungen.
- Ein WPB-Bonus von 5 % für Dämmmaßnahmen ist ab voraussichtlich Q1 2027 angekündigt (höchstens 3 Anträge je Gebäude, Maßnahme muss Teil eines geförderten iSFP sein). Für Wärmepumpen ist ab Q1 2027 ein Wertschöpfungsbonus geplant: +15 % bei Fertigung in der EU, Grundförderung 15 % bei Fertigung außerhalb.
- Vereinfachungen im Rechner: Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus werden bei mehreren WE mit dem Anteil 1/n auf die selbstgenutzte Einheit gerechnet; KfW 358 ist nur bei 1 WE wählbar; Emissionsminderung (50 %), Gebäudenetze und mehrere Anträge sind nicht abgebildet.
Nichtwohngebäude: Einzelmaßnahmen und Ergänzungskredit
BAFA BEG EM · KfW 522 Heizungsförderung für Unternehmen · KfW 523 Ergänzungskredit – die KfW 358/359 steht nur Wohngebäuden offen
Konditionen
- BAFA: Hülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung
- 15 % Grundförderung; Emissionsminderung von Biomasseheizungen 50 %; Heizungsoptimierung nur bis 1.000 m² beheizte Fläche, Wärmeerzeuger älter als 2 Jahre, fossile nicht älter als 20 Jahre; kein iSFP-Bonus
- Höchstgrenze BAFA
- 500 € je m² NGF im thermisch konditionierten Gebäudevolumen; Mindestinvestition 300 € brutto
- KfW 522 Heizung
- 30 % der förderfähigen Kosten, keine Boni; förderfähig 28.000 € bis 150 m² NGF, zusätzlich 197 €/m² (150–400 m²), 118 €/m² (400–1.000 m²), 79 €/m² (über 1.000 m²); ab 01.02.2027 halbjährlich minus 750 € bzw. 3 / 2 / 1 € je m² in den Stufen. Antragsberechtigt auch natürliche Personen; Kommunen: KfW 422
- BAFA Fachplanung & Baubegleitung
- 50 %; förderfähig 5 € je m² NGF, max. 20.000 €
- KfW 523
- Ergänzungskredit Nichtwohngebäude bis 500 € je m² NGF, max. 5 Mio. € je Vorhaben; Zusage/Bescheid höchstens 12 Monate alt; kein Tilgungszuschuss; Laufzeit bis 30 Jahre
Hinweise und Vereinfachungen
- Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus belohnt in der Heizungsförderung für Wohngebäude (KfW 458) selbstnutzende Eigentümer, die eine alte fossile Heizung frühzeitig austauschen – der Name steht für das Tempo beim Klimaschutz. Bei Nichtwohngebäuden gibt es ihn nicht: Die KfW 522 fördert den Heizungstausch ausschließlich mit der Grundförderung von 30 %.
- Einzelmaßnahmen und Effizienzgebäude-Förderung schließen sich aus; zwischen beiden gilt eine Wartefrist von 3 Jahren in beide Richtungen.
- Ein WPB-Bonus von 5 % für Dämmmaßnahmen ist ab voraussichtlich Q1 2027 angekündigt (höchstens 3 Anträge).
- Vereinfachungen im Rechner: Für die Heizungsoptimierung wird die NGF als beheizte Fläche angesetzt; der Ergänzungskredit wird auf die förderfähigen Restkosten, 500 €/m² NGF und 5 Mio. € begrenzt.
Fachplanung und Baubegleitung bei KfW und BAFA
Gleiches Honorar, vier Förderwege – alle vier Diagramme im selben Euro-Maßstab
Wohngebäude · KfW 261 Effizienzhaus
Wohngebäude · BAFA Einzelmaßnahmen
Nichtwohngebäude · KfW 263 Effizienzgebäude
Nichtwohngebäude · BAFA Einzelmaßnahmen
| Förderweg | Wohngebäude | Nichtwohngebäude |
|---|---|---|
| KfW Effizienzhaus / -gebäude (261 / 263) | Kredit 10.000 € (EFH/ZFH) bzw. 4.000 € je WE, max. 40.000 €; 50 % Tilgungszuschuss → max. 5.000 € bzw. 20.000 € | Kredit 10 € je m² NGF, max. 40.000 €; 50 % Tilgungszuschuss → max. 20.000 € |
| KfW Nachhaltigkeitszertifizierung (nur NH-Klasse) | zusätzlich, gleiche Beträge wie Fachplanung | zusätzlich, 10 € je m² NGF, max. 40.000 € |
| BAFA Einzelmaßnahmen | Zuschuss 50 %; förderfähig max. 5.000 € (EFH/ZFH) bzw. 2.000 € je WE, max. 20.000 € → max. 2.500 € bzw. 10.000 € | Zuschuss 50 %; förderfähig 5 € je m² NGF, max. 20.000 € → max. 10.000 € |
| KfW Heizungsförderung (458 / 459 / 522) | keine eigene Förderposition – die BAFA fördert Fachplanung und Baubegleitung nur zu Gebäudehülle, Anlagentechnik, Gebäudenetz und Heizungsoptimierung | |
Energieeffizienz-Experte (Liste der dena) ist in allen Wegen einzubinden. Bei WEG-Einzelanträgen im KfW-Programm teilen die Eigentümer die Höchstbeträge untereinander auf.
Förderung für Ihr Vorhaben klären
Welche Stufe sich rechnet, ob Effizienzhaus oder Einzelmaßnahmen der bessere Weg sind und welche Boni tatsächlich greifen, klären wir im Erstgespräch – als zugelassene Energieeffizienz-Experten für KfW und BAFA übernehmen wir Antrag, Berechnung und Baubegleitung.
Quellen
Abgerufen am 17.09.2026
- KfW-Merkblatt 261 BEG Wohngebäude Kredit (Stand 07/2026)
- KfW-Merkblatt 263 BEG Nichtwohngebäude Kredit (Stand 07/2026)
- KfW-Merkblatt 358/359 Ergänzungskredit Wohngebäude (Stand 07/2026)
- KfW-Merkblatt 523 Ergänzungskredit Nichtwohngebäude (Stand 07/2026)
- KfW-Merkblatt 458 Heizungsförderung Privatpersonen (Stand 07/2026)
- KfW-Merkblatt 522 Heizungsförderung Unternehmen – Nichtwohngebäude (Stand 08/2026)
- KfW-Pressemitteilung vom 08.07.2026: Anpassungen in den KfW-Produkten der BEG
- BAFA-Kurzmeldung: BEG-Anpassungen zum 21. Juli 2026
- BAFA: Gebäudehülle Wohngebäude (iSFP-Bonus, Höchstgrenzen) · Heizungsoptimierung WG · Fachplanung/Baubegleitung WG
- BAFA: Gebäudehülle Nichtwohngebäude · Heizungsoptimierung NWG · Fachplanung/Baubegleitung NWG
- KfW-Merkblatt 459 Heizungsförderung Unternehmen – Wohngebäude (Stand 08/2026)
- KfW-Merkblatt 464 Zuschuss Kommunen (Stand 07/2026)
- KfW-Infoblatt förderfähige Maßnahmen und Leistungen, Version 11.0 (09/2026)
- KfW-Pressemitteilung vom 21.07.2026