Bauphysik Direct Tino Josef Ritter · Lahr

Bundesförderung für effiziente Gebäude · Konditionen ab 21.07.2026

BAFA und KfW –
Förderungen BEG 2026

Fünf Förderdiagramme im Stil eines Energieflussdiagramms zu den BEG-Konditionen, die seit dem 21.07.2026 gelten. Die Breite jedes Stroms entspricht Euro: Links fließen die Kosten ein, rechts kommt an, was als Zuschuss zurückfließt und was der Bauherr über Kredittilgung oder Eigenmittel selbst trägt. Alle Rechner sind mit Beispielwerten vorbelegt und lassen sich anpassen.

Recherchestand 17.09.2026 · Grundlage: KfW-Merkblätter 261, 263, 358/359, 458, 464, 523 (Stand 07/2026) und 459, 522 (Stand 08/2026), KfW-Infoblatt förderfähige Maßnahmen Version 11.0 (09/2026), BAFA-Programmseiten BEG EM, KfW-Pressemitteilungen vom 08.07. und 21.07.2026 · Maßgeblich sind die Richtlinientexte und Merkblätter zum Antragszeitpunkt.

Kosten KfW-Kredit / Tilgung Grundförderung NH-Klasse WPB-Bonus Serielle Sanierung iSFP-Bonus Einkommensbonus Klimageschwindigkeitsbonus Fachplanung / Zertifizierung Eigenmittel / nicht förderfähig
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Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus

KfW 261 · Kredit mit Tilgungszuschuss · inklusive Fachplanung/Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung

Beträge in Euro. Der Kredit ist Finanzierung, keine Förderung: Nur der Tilgungszuschuss fließt in die Förderbilanz, der Rest des Kredits wird getilgt.

Konditionen KfW 261

Kredit investiv
bis 150.000 € je Wohneinheit, für alle Stufen gleich
Tilgungszuschuss
StufeEENH
EH 4010 %15 %
EH 555 %10 %
EH 700 %5 %
EH 850 %5 %
EH Denkmal5 %10 %
WPB-Bonus
+10 %-Punkte für EH 70 EE, EH 55 EE/NH, EH 40 EE/NH. Worst Performing Building laut Infoblatt 11.0: Endenergiebedarf ab 300 kWh/(m²·a) oder Energieausweis Klasse H; alternativ Baujahr bis 1957 mit weitgehend unsanierter Hülle (bei mehr als 5 WE mit zentraler Warmwasserbereitung)
Serielle Sanierung
+15 %-Punkte für EH 55 und EH 40 (EE/NH), kumulierbar mit NH und WPB; neu +5 %-Punkte für EH 70 EE, beantragbar ab 24.09.2026 (Infoblatt 11.0, noch nicht im Merkblatt 07/2026)
Fachplanung & Baubegleitung
Kredit 10.000 € (EFH/ZFH) bzw. 4.000 € je WE, max. 40.000 € (ab 3 WE); 50 % Tilgungszuschuss
Nachhaltigkeits­zertifizierung
nur bei NH-Klasse; eigenes Budget mit denselben Beträgen, 50 % Tilgungszuschuss

Hinweise

  • Förderfähig sind nur noch Effizienzhäuser mit EE- oder NH-Klasse; neue Wärmeerzeuger müssen auf erneuerbaren Energien basieren.
  • Eine Kombination mit den BEG-Einzelmaßnahmen ist ausgeschlossen. Neu gilt eine Wartefrist von 3 Jahren: Einzelmaßnahmen können frühestens 3 Jahre nach Abschluss des Effizienzhaus-Vorhabens beantragt werden und umgekehrt.
  • Die Kumulierung mit anderen Fördermitteln ist möglich; übersteigt die Förderquote aus öffentlichen Mitteln 60 %, ist dies der KfW anzuzeigen.
  • Das Merkblatt 07/2026 weist keine Deckelung der kombinierten Boni aus.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: So heißt der Bonus der Heizungsförderung für Wohngebäude (KfW 458), mit dem selbstnutzende Eigentümer belohnt werden, wenn sie eine alte fossile Heizung frühzeitig gegen eine klimafreundliche austauschen – der Name steht für das Tempo beim Klimaschutz. Bei der Sanierung zum Effizienzhaus gibt es ihn nicht, weil der neue Wärmeerzeuger hier Teil des KfW-261-Vorhabens ist und eine parallele Heizungsförderung wegen des Kombinationsverbots ausscheidet.
  • Der Rechner geht davon aus, dass die investiven Kosten vollständig förderfähig sind.
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Sanierung von Nichtwohngebäuden zum Effizienzgebäude

KfW 263 · Kredit mit Tilgungszuschuss je m² Nettogrundfläche

Beträge in Euro. Kredit bis 2.000 €/m² NGF (max. 10 Mio. €); der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Betrag.

Konditionen KfW 263

Kredit investiv
bis 2.000 € je m² NGF, max. 10 Mio. € je Vorhaben, bis 100 % der förderfähigen Kosten
Tilgungszuschuss
StufeEENH
EG 4010 %15 %
EG 555 %10 %
EG 700 %5 %
EG Denkmal5 %10 %
WPB-Bonus
+10 %-Punkte für EG 70 EE, EG 55 EE/NH, EG 40 EE/NH; mit NH kumulierbar. Worst Performing Building laut Infoblatt 11.0: Primärenergiebedarf mindestens das Vierfache des Referenzgebäudes; alternativ Baujahr bis 1957 mit weitgehend unsanierter Hülle
Serielle Sanierung
für Nichtwohngebäude neu eingeführt, beantragbar ab 24.09.2026 (Infoblatt 11.0); die Höhe ist im Merkblatt 07/2026 noch nicht veröffentlicht – daher hier nicht wählbar
Fachplanung & Baubegleitung
Kredit 10 € je m² NGF, max. 40.000 €; 50 % Tilgungszuschuss
Nachhaltigkeits­zertifizierung
nur bei NH-Klasse; 10 € je m² NGF, max. 40.000 €; 50 % Tilgungszuschuss

Hinweise

  • Eine EG-85-Stufe gibt es bei Nichtwohngebäuden nicht; förderfähig sind nur Stufen mit EE- oder NH-Klasse.
  • Eine Kombination mit den BEG-Einzelmaßnahmen ist ausgeschlossen; zwischen beiden Förderwegen gilt eine Wartefrist von 3 Jahren in beide Richtungen.
  • Kommunale Gebietskörperschaften erhalten weiterhin eine Zuschussvariante (KfW 464), ebenfalls um 10 Prozentpunkte abgesenkt.
  • Übersteigt die Förderquote aus öffentlichen Mitteln 60 %, ist dies der KfW anzuzeigen.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus belohnt in der Heizungsförderung für Wohngebäude (KfW 458) selbstnutzende Eigentümer, die eine alte fossile Heizung frühzeitig gegen eine klimafreundliche tauschen – daher der Name. Für Nichtwohngebäude gibt es ihn weder in der KfW 263 noch in der Heizungsförderung KfW 522.
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Wohngebäude: Einzelmaßnahmen und Ergänzungskredit

BAFA BEG EM (Hülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung, Fachplanung) · KfW 458 Heizungsförderung · KfW 358/359 Ergänzungskredit

Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges, kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt, erhöhen sich die Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 € (z. B. Bonus 40 % bis 40.000 €) – die Einkommensstufe entsprechend wählen.

Beträge in Euro. Kosten oberhalb der Höchstgrenzen sind nicht förderfähig und laufen direkt in die Eigenmittel. Der Ergänzungskredit finanziert die förderfähigen Restkosten nach Abzug der Zuschüsse.

Konditionen

BAFA: Hülle, Anlagen­technik, Heizungs­optimierung
15 % Grundförderung; Emissionsminderung von Biomasseheizungen 50 % (ohne iSFP-Bonus); Heizungsoptimierung nur in Gebäuden mit höchstens 5 WE, Wärmeerzeuger älter als 2 Jahre, fossile Wärmeerzeuger nicht älter als 20 Jahre; Mindestinvestition 300 € brutto je Antrag
iSFP-Bonus
+5 % nur auf den Anteil über dem Mindestinvestitionsvolumen: 30.000 € bei 1 WE, bei mehreren WE die Summe der Höchstgrenzen ohne iSFP; gilt für Hülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung
Höchstgrenzen BAFA
30.000 € (1. WE), je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € (ab 7. WE); mit iSFP 60.000 / 30.000 / 15.000 €
KfW 458 Heizung
30 % Grundförderung; Einkommensbonus 40 / 30 / 10 % bis 30.000 / 40.000 / 50.000 €; Klimageschwindigkeitsbonus 16 % (sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 %-Punkte, entfällt ab 01.08.2028); Effizienzbonus entfällt; Obergrenze 70 %, bei Einkommen bis 30.000 € (mit Familienzuschlag bis 40.000 €) 80 %. Boni nur für selbstnutzende Eigentümer. Unternehmen: KfW 459 mit 30 % ohne Boni
Höchstgrenzen Heizung
28.000 € (1. WE, sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €), je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € (ab 7. WE)
BAFA Fachplanung & Baubegleitung
50 %; förderfähig max. 5.000 € (EFH/ZFH) bzw. 2.000 € je WE, max. 20.000 €; nur zu Hülle, Anlagentechnik, Gebäudenetz und Heizungsoptimierung
KfW 358 / 359
bis 120.000 € je WE, bis 100 % der förderfähigen Kosten abzüglich Zuschuss; Zusage/Bescheid höchstens 12 Monate alt; 358 für natürliche Personen mit selbstbewohntem Einfamilienhaus oder WEG-Sondereigentum und Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 € (Mittel des 2. und 3. Jahres vor Antrag), 359 für alle übrigen; kein Tilgungszuschuss; Laufzeit bis 35 Jahre

Hinweise und Vereinfachungen

  • Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus der KfW-Heizungsförderung soll den Umstieg von alten fossilen Heizungen beschleunigen – wer früh tauscht, bekommt mehr, daher der Name. Er steht nur selbstnutzenden Eigentümern zu, und zwar für den Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtstromspeicherheizungen unabhängig vom Alter sowie von Gas- und Biomasseheizungen, deren Inbetriebnahme bei Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Er beträgt derzeit 16 %, sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte (12 %, 8 %, 4 %) und entfällt für Anträge ab 01.08.2028. Zusammen mit Grundförderung und Einkommensbonus gilt die Obergrenze von 70 % bzw. 80 %, weshalb er im Beispiel gekappt wird.
  • Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Förderung schließen sich aus; zwischen beiden gilt eine Wartefrist von 3 Jahren in beide Richtungen.
  • Ein WPB-Bonus von 5 % für Dämmmaßnahmen ist ab voraussichtlich Q1 2027 angekündigt (höchstens 3 Anträge je Gebäude, Maßnahme muss Teil eines geförderten iSFP sein). Für Wärmepumpen ist ab Q1 2027 ein Wertschöpfungsbonus geplant: +15 % bei Fertigung in der EU, Grundförderung 15 % bei Fertigung außerhalb.
  • Vereinfachungen im Rechner: Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus werden bei mehreren WE mit dem Anteil 1/n auf die selbstgenutzte Einheit gerechnet; KfW 358 ist nur bei 1 WE wählbar; Emissionsminderung (50 %), Gebäudenetze und mehrere Anträge sind nicht abgebildet.
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Nichtwohngebäude: Einzelmaßnahmen und Ergänzungskredit

BAFA BEG EM · KfW 522 Heizungsförderung für Unternehmen · KfW 523 Ergänzungskredit – die KfW 358/359 steht nur Wohngebäuden offen

Beträge in Euro. Bei Nichtwohngebäuden gibt es keinen iSFP-Bonus und keine Einkommens- oder Klimageschwindigkeitsboni; die Heizungsförderung ist nach Nettogrundfläche gestaffelt.

Konditionen

BAFA: Hülle, Anlagen­technik, Heizungs­optimierung
15 % Grundförderung; Emissionsminderung von Biomasseheizungen 50 %; Heizungsoptimierung nur bis 1.000 m² beheizte Fläche, Wärmeerzeuger älter als 2 Jahre, fossile nicht älter als 20 Jahre; kein iSFP-Bonus
Höchstgrenze BAFA
500 € je m² NGF im thermisch konditionierten Gebäudevolumen; Mindestinvestition 300 € brutto
KfW 522 Heizung
30 % der förderfähigen Kosten, keine Boni; förderfähig 28.000 € bis 150 m² NGF, zusätzlich 197 €/m² (150–400 m²), 118 €/m² (400–1.000 m²), 79 €/m² (über 1.000 m²); ab 01.02.2027 halbjährlich minus 750 € bzw. 3 / 2 / 1 € je m² in den Stufen. Antragsberechtigt auch natürliche Personen; Kommunen: KfW 422
BAFA Fachplanung & Baubegleitung
50 %; förderfähig 5 € je m² NGF, max. 20.000 €
KfW 523
Ergänzungskredit Nichtwohngebäude bis 500 € je m² NGF, max. 5 Mio. € je Vorhaben; Zusage/Bescheid höchstens 12 Monate alt; kein Tilgungszuschuss; Laufzeit bis 30 Jahre

Hinweise und Vereinfachungen

  • Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus belohnt in der Heizungsförderung für Wohngebäude (KfW 458) selbstnutzende Eigentümer, die eine alte fossile Heizung frühzeitig austauschen – der Name steht für das Tempo beim Klimaschutz. Bei Nichtwohngebäuden gibt es ihn nicht: Die KfW 522 fördert den Heizungstausch ausschließlich mit der Grundförderung von 30 %.
  • Einzelmaßnahmen und Effizienzgebäude-Förderung schließen sich aus; zwischen beiden gilt eine Wartefrist von 3 Jahren in beide Richtungen.
  • Ein WPB-Bonus von 5 % für Dämmmaßnahmen ist ab voraussichtlich Q1 2027 angekündigt (höchstens 3 Anträge).
  • Vereinfachungen im Rechner: Für die Heizungsoptimierung wird die NGF als beheizte Fläche angesetzt; der Ergänzungskredit wird auf die förderfähigen Restkosten, 500 €/m² NGF und 5 Mio. € begrenzt.
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Fachplanung und Baubegleitung bei KfW und BAFA

Gleiches Honorar, vier Förderwege – alle vier Diagramme im selben Euro-Maßstab

Wohngebäude · KfW 261 Effizienzhaus

Wohngebäude · BAFA Einzelmaßnahmen

Nichtwohngebäude · KfW 263 Effizienzgebäude

Nichtwohngebäude · BAFA Einzelmaßnahmen

FörderwegWohngebäudeNichtwohngebäude
KfW Effizienzhaus / -gebäude (261 / 263)Kredit 10.000 € (EFH/ZFH) bzw. 4.000 € je WE, max. 40.000 €; 50 % Tilgungszuschuss → max. 5.000 € bzw. 20.000 €Kredit 10 € je m² NGF, max. 40.000 €; 50 % Tilgungszuschuss → max. 20.000 €
KfW Nachhaltigkeits­zertifizierung (nur NH-Klasse)zusätzlich, gleiche Beträge wie Fachplanungzusätzlich, 10 € je m² NGF, max. 40.000 €
BAFA EinzelmaßnahmenZuschuss 50 %; förderfähig max. 5.000 € (EFH/ZFH) bzw. 2.000 € je WE, max. 20.000 € → max. 2.500 € bzw. 10.000 €Zuschuss 50 %; förderfähig 5 € je m² NGF, max. 20.000 € → max. 10.000 €
KfW Heizungsförderung (458 / 459 / 522)keine eigene Förderposition – die BAFA fördert Fachplanung und Baubegleitung nur zu Gebäudehülle, Anlagentechnik, Gebäudenetz und Heizungsoptimierung

Energieeffizienz-Experte (Liste der dena) ist in allen Wegen einzubinden. Bei WEG-Einzelanträgen im KfW-Programm teilen die Eigentümer die Höchstbeträge untereinander auf.

Förderung für Ihr Vorhaben klären

Welche Stufe sich rechnet, ob Effizienzhaus oder Einzelmaßnahmen der bessere Weg sind und welche Boni tatsächlich greifen, klären wir im Erstgespräch – als zugelassene Energieeffizienz-Experten für KfW und BAFA übernehmen wir Antrag, Berechnung und Baubegleitung.

§

Quellen

Abgerufen am 17.09.2026

  1. KfW-Merkblatt 261 BEG Wohngebäude Kredit (Stand 07/2026)
  2. KfW-Merkblatt 263 BEG Nichtwohngebäude Kredit (Stand 07/2026)
  3. KfW-Merkblatt 358/359 Ergänzungskredit Wohngebäude (Stand 07/2026)
  4. KfW-Merkblatt 523 Ergänzungskredit Nichtwohngebäude (Stand 07/2026)
  5. KfW-Merkblatt 458 Heizungsförderung Privatpersonen (Stand 07/2026)
  6. KfW-Merkblatt 522 Heizungsförderung Unternehmen – Nichtwohngebäude (Stand 08/2026)
  7. KfW-Pressemitteilung vom 08.07.2026: Anpassungen in den KfW-Produkten der BEG
  8. BAFA-Kurzmeldung: BEG-Anpassungen zum 21. Juli 2026
  9. BAFA: Gebäudehülle Wohngebäude (iSFP-Bonus, Höchstgrenzen) · Heizungsoptimierung WG · Fachplanung/Baubegleitung WG
  10. BAFA: Gebäudehülle Nichtwohngebäude · Heizungsoptimierung NWG · Fachplanung/Baubegleitung NWG
  11. KfW-Merkblatt 459 Heizungsförderung Unternehmen – Wohngebäude (Stand 08/2026)
  12. KfW-Merkblatt 464 Zuschuss Kommunen (Stand 07/2026)
  13. KfW-Infoblatt förderfähige Maßnahmen und Leistungen, Version 11.0 (09/2026)
  14. KfW-Pressemitteilung vom 21.07.2026
Die Diagramme sind eine Beratungshilfe und ersetzen keine Förderzusage. Tilgungszuschüsse und Zuschüsse werden erst nach Nachweis der Umsetzung ausgezahlt; maßgeblich sind die Richtlinien BEG WG, BEG NWG und BEG EM sowie die Merkblätter zum Zeitpunkt der Antragstellung.