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Wohngebäude · Anlage 10 GModG

Energieeffizienzklasse aus der Verbrauchsabrechnung

Wohnfläche, Postleitzahl und Abrechnung des Energieversorgers eintragen. Der Rechner rechnet den Verbrauch auf ein Jahr um, ermittelt das Referenzjahr mit dem Klimafaktor des Deutschen Wetterdienstes, bestimmt den Warmwasseranteil und ordnet das Gebäude der Klasse A+ bis H zu.

Beispielwerte Einfamilienhaus in Lahr mit beheiztem Keller, Gasabrechnung vom 12.08.2024 bis 11.08.2025 – mit eigenen Werten überschreiben.

01Gebäude

02Abrechnungen

Verbrauch und Abrechnungszeitraum so eintragen, wie sie auf der Rechnung stehen. Je Energieträger sind mindestens 12 zusammenhängende Monate nötig; aufeinanderfolgende Abrechnungen werden zusammengefasst.

Energieträger werden geladen …

03Weitere Angaben optional

Klimafaktor

Der Warmwasseranteil wird bei Ein- und Zweifamilienhäusern pauschal mit 20 kWh/(m²·a) AN angesetzt, mit Solarthermie 12 kWh/(m²·a) [4]; bei Mehrfamilienhäusern mit 32 kWh/(m²·a) Wohnfläche nach HeizkostenV, bei Wärmepumpen × 0,30 und bei Fern- oder Nahwärme ÷ 1,15 [5]. Er wird dem Hauptenergieträger zugeordnet und nicht witterungsbereinigt. Bei dezentraler Warmwasserbereitung kommt ein Zuschlag von 20 kWh/(m²·a) hinzu, bei Kühlung 6 kWh/(m²·a) je m² gekühlter Fläche. Eine Leerstandsbereinigung ist nicht enthalten.

Quellen und Hinweise

Der Rechner schätzt die Klasse nach dem Verfahren für Verbrauchsausweise ab [3][4]. Je zusammenhängendem Zeitraum wird das Ende auf das nächstgelegene Monatsende gelegt; davon ausgehend wird je volle zwölf Monate ein Klimafaktor des DWD für die Postleitzahl abgerufen und gemittelt [7]. Liegt für den jüngsten Zeitraum noch kein Faktor vor, gilt der jüngste veröffentlichte. Der Heizanteil wird mit dem Klimafaktor bereinigt und das Ergebnis mit 12 / Monate auf ein Jahr umgerechnet. Für einen Verbrauchsausweis sind 36 zusammenhängende Monate erforderlich; der Rechner ersetzt keinen Energieausweis.

Ab 1. Januar 2027 bleiben die Klassengrenzen für Wohngebäude unverändert; Bezugsfläche wird die beheizte oder gekühlte Gebäudenutzfläche nach DIN/TS 18599:2025-10.

  1. Anlage 10 GModG – Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden
  2. § 86 GModG – Energieeffizienzklassen
  3. § 82 GModG – Energieverbrauchsausweis, Flächenansatz 1,35 / 1,2
  4. Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte im Wohngebäudebestand vom 29.03.2021 (BAnz AT 16.04.2021 B1)
  5. § 9 HeizkostenV – Warmwasseranteil und Heizwerte Hi der Brennstoffe
  6. DIN V 18599-1:2018-09, Tabelle B.1 – Umrechnung Brennwert Hs auf Heizwert Hi
  7. Datenbasis: Deutscher Wetterdienst, Klimafaktoren (KF) für Energieverbrauchsausweise, Open Data, Bezugsort Potsdam
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